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BGH, 05.12.2023 - I ZB 124/22 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers im Rechtsbeschwerdeverfahren
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Viechtach, 25.08.2022 - 701 M 224/22
- LG Deggendorf, 21.11.2022 - 12 T 115/22
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 124/22
- BGH, 05.12.2023 - I ZB 124/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20
Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - I ZB 124/22
Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren - wie hier - nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, hat auch beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 3, § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG grundsätzlich der Einzelrichter zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20, NJW 2021, 3191 [juris Rn. 8]).